ALCOLOCK™ Alkohol-Wegfahrsperre
Misst die Alkoholkonzentration in der Atemluft.
Verhindert das Anlassen des Fahrzeugs, wenn das Analyseergebnis der Probe einen bestimmten Wert überschreitet.
Die Tests sind auch bei Fahrpausen des Fahrzeugs möglich.
Die Regelungen sind für jedes Unternehmen spezifisch. Jeder Arbeitnehmer muss bei der Vertragsunterzeichnung eine Selbstverpflichtung unterschreiben. Das StVG §24a beschreibt die Regelungen für alle Fahrzeugführer: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/
Wie steht es um Alkoholtests mit Wegfahrsperre?
Alle Kraftfahrerberufe sind betroffen
Die europäischen Länder haben eine Vereinheitlichung der 0,2 ‰ Regelung für 2020 vereinbart.
In Deutschland, Die Alkohol-Obergrenze ist für Privatpersonen und professionelle Fahrer die gleiche. Ab 0,25 ‰ schreibt das Gesetz einen Punkteeintrag von 2 vor, einem Bußgeld von mind. 500,- € und zugleich einen Führerscheinentzug von mindestens einem Monat.
Bei einem Vorkommnis oder einem Unfall und einer positiven Kontrolle des Fahrers, mit welchem Prozentsatz auch immer, ist dieser zu 100% verantwortlich, auch wenn er ansonsten im Recht gewesen wäre! Die Unternehmen wenden diese Vorgaben an. Der Wert 0,0 ‰ wird allerdings nur im Bereich des Transports gefährlicher Güter zugrunde gelegt (Kraftstoffe, chemische Stoffe etc…).